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AGB

1. Reisevertrag

Mit der schriftlichen Buchung wird der Abschluss eines Vertrages angeboten, dieser wird von unserer Seite eine Buchungsbestätigung mit den Zahlungsmodalitäten folgen. Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung wird der Vertrag verbindlich. Der Vertrag gilt auch für alle mit angemeldeten Personen durch die anmeldente Person.

2. Leistungen

Die Leistungen der jeweiligen Kurse u.o. Trailcamps ergeben sich aus den Beschreibungen auf der Homepage und der Buchungsbestätigung/Rechnung.

Änderungen der Leistungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gem. § 651 BGB zulässig und nur in unabdingbaren Fällen erlaubt.

Alle unsere Veranstaltungen sind aufgrund ihres Aufbaus und der Lernschritte nicht für Kinder unter 15 Jahre geeignet! Jugendliche mit einem Alter von 15 -17 Jahre ist die Teilnahme nur möglich, wenn am jeweiligen Kurs oder Camp ein Erziehungsberichtigten o.ä. ebenfalls teilnimmt.

3. Bezahlung

Die Zahlungsmodalitäten sind der zugesandten Rechnung zu entnehmen. Der Rechnungsbetrag ist sofern nichts anderes auf der Rechnung erwähnt, sofort zu entrichten.

Bei den Camps sind nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung innerhalb 7 Tage folgende Anzahlungen zu leisten:

Trailcamps 2,5 - 3,5 Tage: 350,00 €

Trailcamps 4,5 Tage: 450,00 €

Trailcamps 7 Tage: 550,00 € (Hotel/Mobilehome/Appartement)

Trailcamps 7 Tage 500,00 € (Stellplatz Camping)

Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Beginn des Trailcamps ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Gemäß § 651 K BGB erfolgt ein Insolvenzschutz bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 in 65189 Wiesbaden. Der Reisesicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung zugesandt.

4. Leistungsänderungen

Änderungen innerhalb der Trailcamps o.ä. z.B. Änderungen der Fahrtroute/Abfahrtszeiten/Ankunftszeiten aus organisatorischen oder wetterbedingten Gründen sind jederzeit möglich und gestattet, soweit dies in einem zumutbaren Rahmen geschieht.

5. Rücktritt

Bei schriftlicher (Email) Absage eines Fahrtechnikkurses bis 4 Wochen vor dem Termin wird eine kostenfreie Umbuchung auf einen neuen Termin angeboten, innerhalb von 4 Wochen bis 2 Tage vor dem Kurs ist eine Umbuchung mit einer Umbuchungsgebühr i.H.v. 25,00 € verbunden, bei kurzfristigen Absagen ab 2 Tage vor dem Kurs sind 50 % der Kursgebühr als Umbuchungsgebühr fällig.

Bei Stornierung des Trailcamps ausserhalb 4 Wochen vor dem Termin muss die Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten werden, es sei denn, es wird ein Ersatzkandidat benannt, dann wird eine Gebühr i.H.v. 50,- € fällig.

Bei Stornierung des Trailcamps innerhalb 4 Wochen bis 1 Woche vor dem Termin sind 90 % des Reisepreises fällig.

Bei Stornierung des Trailcamps innerhalb 1 Woche vor dem Termin und bei Nichtanreise sind 100 % des Reisepreises fällig.

Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Sollte ein Fahrtechnikkurs oder ein Camp aus Krankheits-/Verletzungs oder anderen Gründen nicht bis zum Ende der Veranstaltung teilgenommen werden, ist kein Kostenersatz oder Umbuchung auf einen neuen Termin möglich.

6. Rücktritt aus anderen Gründen

Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der bereits bezahlte Preis wird ohne Abzug zurückerstattet. Sollte für eine gebuchte und dann abgesagte Reise des Veranstalters Anreisekosten wie z.B. Flugkosten oder Transportkosten von Seiten des Teilnehmers entstehen, werden diese nicht vom Veranstalter ersetzt.

7. Gutscheine

Unsere Gutscheine sind jeweils 1 Jahr gültig. Ist innerhalb diesen Jahres keine Einlösung erfolgt, kann dieser auf Antrag (Email) nochmals ein Jahr verlängert werden. Eine Auszahlung des bereits gezahlten Gutscheinpreises ist nicht möglich.

8. Hinweis der besonderen Risiken

Die von uns durchgeführten Camps und Kurse werden von uns nach dem jeweilig angegebene Kondition- und Fahrtechniklevel durchgeführt.
Es sind nur Mountainbikes mit einer Mindest Laufradgröße von 26" zugelassen, die müssen zumindest mit einer Federgabel ausgerüstet sein. Bei sogenannten E-Bikes / Pedelecs wird mit der Buchung bestätigt, dass dies auf 25 km/h beschränkt ist. E-Bikes mit S-Modus, die also schneller als 25 km/h unterstützen sind ausdrücklich bei keiner unserer Veranstaltungen zugelassen!

Das Mountainbike/Pedelec hat sich in einem technisch einwandfreien Zustand bei Beginn der Tour zu befinden. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.

Alle Teilnehmer/innen haben wir die erforderliche Schutzausrüstung wie z.B. Helm (Pflicht!) zu sorgen. Hierzu gehört auch Witterungs angepasste Kleidung.

Die Teilnahme an Fahrtechnikkursen und Mountainbike-Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Mountainbiken in unterschiedlichem Gelände mit typischen Risiken verbunden ist (insbesondere Stürze, Kollisionen, wechselnde Witterungsbedingungen, unwegsames Gelände sowie Eigenfehleinschätzungen).

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine körperlichen und fahrtechnischen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und die Hinweise des Veranstalters sowie der Guides zu beachten. Das Tragen geeigneter Schutzausrüstung, insbesondere eines Fahrradhelms, ist verpflichtend.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, Sachschäden sind auf das 3fache des Reisepreises beschränkt.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Veranstalter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Missachtung von Anweisungen der Guides, aus eigenmächtigem Verlassen der Gruppe oder aus einer Überschätzung der eigenen Fähigkeiten resultieren, soweit dem keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters entgegensteht.

Die Teilnehmer/innen verpflichten sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer/innen nicht gefährden. Insbesondere gehören hierzu ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen, sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.

Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden Sach, Personen oder Vermögensschäden kommen kann.

Gerade im Gelände ist der Teilnehmer eigenverantwortlich unterwegs. Die vom Guide ausgewählte Strecke wird vorgegeben, ob diese geschoben oder gefahren wird liegt in eigener Verantwortung des Teilnehmers/in.

Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist die Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten.

Für Schäden die der Teilnehmer sich selbst oder anderen zufügt, ist er selbst verantwortlich.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Teilnehmer versichert mit dem Abschluss des Reisevertrages, dass er die fahrtechnischen- und konditionellen Voraussetzungen für den jeweiligen Kurs oder Camp erfüllt. Wird bei dem Kurs oder Camp festgestellt, daß diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluß der Teilnahme führen. Ein Kostenersatz erfolgt nicht.

Für Schäden oder Verlust von Mountainbike oder Zubehör während der Tour oder beim Sport übernehmen wir keine Haftung.

Bei der Teilnahme von Minderjährigen (ab 15 Jahre möglich) an unseren Fahrtechnikkursen, ist die Teilnahme eines Erziehungsberichtigten notwendig. Eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberichtigten ist nicht ausreichend!

10. GPS Aufzeichnung

Die im Rahmen der Fahrtechnikkurse und geguideten Touren gefahrenen Strecken wurden sorgfältig ausgewählt und zusammengestellt, hierbei behält sich die Firma Trailrock das Urheberrecht der zusammengestellten Strecken ausdrücklich vor!
Die Aufzeichnung mit GPS Geräten o.ä. ist grundsätzlich nicht gestattet. Individuelle Gestattungen vor Ort sind jedoch möglich. Diese, mit ausdrücklicher Erlaubnis von Trailrock vorgenommenen Aufzeichnungen dürfen jedoch nur für den privaten Bedarf genutzt werden. Eine Weiterleitung oder auch ein Hochladen auf GPS-Plattformen sind ausdrücklich verboten. Diese verletzten das Urheberrecht, eventuelle Schäden hieraus werden mit einem Schadensersatzanspruch verfolgt.

11. Abretung von Ansprüchen an Dritte

Die Abtretung oder Übertragung von Ansprüchen der Teilnehmer gegen den Veranstalter an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, insbesondere für Schadensersatz-, Rückerstattungs- oder sonstige Forderungen.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.